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Baumkontrolle "Wir sprechen Baum"

Die Baumkontrolle ist Grundlage der Verkehrssicherungspflicht von Baumeigentümern nach § 823 BGB. Eine direkte gesetzliche Regelung für den Begriff der Verkehrssicherungspflicht gibt es nicht. Vielmehr sind die Inhalte der Verkehrssicherungspflicht im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung entwickelt worden.

Die regelmäßige Baumkontrolle als qualifizierte Inaugenscheinnahme ist auf Anzeichen von Gefahren ausgelegt und soll ggf. Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung vorgeben. Dies erfolgt unter dem Gesichtspunkt Erhalt und Pflege geht vor Fällung. Eine rein materielle Entscheidung sollte hier nicht getroffen werden.

Mit der Dokumentation der Regelkontrolle schafft der Baumkontrolleur Fakten für den Baumpfleger, der im Idealfall nach den Vorgaben der ZTV Baumpflege 2017 die Verkehrssicherheit wieder herstellt. Mit einer qualifizierten Baumkontrolle erhalten Sie Rechtssicherheit zu ihrem Baum und Aussagen zur Vitalität, Standraum und evtl. notwendigen Maßnahmen, um auch in Zukunft mit möglichst geringem Aufwand die Verkehrssicherheit zu wahren.

Hier ist auch der monetäre Baumwert für gesunde, vitale und gepflegte Bäume nicht zu unterschätzen (FLL).

Befähigungsnachweis FLL
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